Harter Asbest wurde in Deutschland bis zum Jahr 1993 in der Bauindustrie in Form von Asbestfaserplatten, Asbestzement oder Elektrogeräten verwendet. Weicher Asbest wurde unter anderem für Fußbodenbeläge, Verstopfmassen, Leichtmörtelputz und Schaumstoffe verwendet. Mittlerweile ist Asbest in der gesamten Europäischen Union aufgrund der nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verboten. Asbest muss ordnungsgemäß verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Teerhaltige Dachpappe ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Meist sind Dachpappen teerhaltig, wenn sie vor 1975 hergestellt und als Dachhaut verwendet wurden.
Bitumenhaltige Dachpappe wird zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Bitumen getränkt und dient als Dachhaut. Seit den siebziger Jahren werden in der Herstellung bereits Bitumen anstelle von Teer verwendet.
Farben/ Lacke: Zu entsorgende Farben- oder Lackreste fallen vor allem im Bereich Maschinenbau, Werften, Druckereien, kleineren und größeren Handwerksbetrieben, im Fahrzeugbau oder in Baumärkten an. Sie sind sowohl in flüssiger als auch in bereits getrockneter Form als gefährlicher Abfall zu entsorgen.
Industrieschlämme fallen vor allem bei Automobilzulieferern, Kosmetikherstellern und in der chemischen Industrie an und müssen entsprechend der chemischen Zusammensetzung (Aufschluss ergeben spezielle Analysen) als gefährlicher Abfall entsorgt werden.
Diese Stoffe werden vor allem in der Automobilindustrie, der Flugzeugindustrie, in Baumärkten und im Baugewerbe verwendet. Klebstoffe treten sowohl in flüssiger als auch in pastöser und fester Form auf und müssen dementsprechend verpackt, transportiert und entsorgt werden.
Unter den Begriff Laborchemikalien fallen unter anderem diverse Säuren, Laugen, Salze, - auch schwermetallhaltige Salze - und deren Lösungen sowie weitere anorganische und organische Verbindungen. Diese Stoffe fallen vor allem in Universitäten, Schulen, Forschungszentren und Halbleiterwerken an. Ist die Zusammensetzung nicht eindeutig bekannt, muss ggfs. nach Rücksprache eine Analyse durchgeführt werden.
Lösemittel sind in der Regel entzündliche und leicht flüchtige Stoffe, die andere Flüssigkeiten verdünnen oder Feststoffe lösen können ohne dabei eine chemische Reaktion hervorzurufen. Lösemittel treten vor allem bei der Herstellung von Farben und Lacken, in der chemischen Industrie und bei Spezialreinigungsfirmen auf.
Mineralfaserabfall ist ein künstlich hergestelltes, anorganisches Faserprodukt wie z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle oder Keramikfaserprodukte. Diese Produkte werden als Wärme- und Schallisolierung, als Brennschutzprodukt, als technische Isolierung, als Isolierung von Rohrleitungen oder im Dachausbau verwendet. Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte verwendet und hergestellt werden, die laut Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten. Mineralfaserabfall muss beim Transport ordnungsgemäß verpackt werden.
Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen: Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen wurde meist vor 1986 hergestellt und gilt als gefährlicher Abfall. Für den Transport muss auch diese Abfallart ordnungsgemäß verpackt werden.
Ölhaltige Betriebsmittel sind unter anderem mit Öl getränkte Tücher, leere Ölkanister, Ölfilter etc. Sie fallen vor allem in Kfz-Werkstätten, in Schlossereien, im Maschinenbau, in Hafenumschlagsbetrieben und bei Straßenmeistereien an. Zu den ölhaltigen Betriebsmitteln werden auch Bindemittel, die mit Öl in Berührung kamen, gezählt.
Mit Hilfe von Spraydosen werden Flüssigkeiten wie Farben, Haarspray, Öle oder auch Deodorants versprüht. Da die verwendeten Treibmittel in der Regel leichtentzündlich sind und die Spraydosen unter erhöhtem Druck stehen, müssen die Dosen von Gewerbebetrieben als gefährlicher Abfall entsorgt werden. Am häufigsten tritt diese Abfallart bei Automobilzulieferern, in Werften, in Lackierereien und in Abfüllbetrieben auf.