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Abfallarten Glossar

A I

Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.

A II + A III

A-II- und A-III-Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.

A IV

A-IV-Holz ist kontaminiertes Holz. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind: Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten oder Eisenbahnschwellen. A-IV-Holz ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. 

Altholzverordnung

Weitere Informationen zu Altholz finden Sie unter:

www.altholzverordnung.de

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