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Abfallarten Glossar

Asbest

Harter Asbest wurde in "Deutschland" bis zum Jahr 1993 in der Bauindustrie in Form von Asbestfaserplatten, Asbestzement oder Elektrogeräten verwendet. Weicher Asbest wurde unter anderem für Fußbodenbeläge, Verstopfmassen, Leichtmörtelputz und Schaumstoffe verwendet. Mittlerweile ist Asbest in der gesamten Europäischen Union aufgrund der nachgewiesenen Gesundheitsgefahren verboten. Asbest muss ordnungsgemäß verpackt und als gefährlicher Abfall entsorgt werden.

Bauschutt

Bauschutt besteht zu 100 % aus mineralischen Materialien, z. B. Mauerwerk, Beton, Ziegel, Fliesen oder Kalksandsteine. Bauschutt fällt vor allem bei Neu-, Abbruch-, Sanierungs- und Umbauarbeiten an.

Belasteter Bauschutt kann z. B. mit Teer, Farbanstrich etc. behaftet sein. Weiterhin sind hier Schamottsteine, Faserzement, Leichtbaustoffe auf mineralischer Basis, Schlacken und Schiefer, die mit gefährlichen Stoffen wie PAK (Teer), PCB (Chlor) und MKW (Mineralölkohlenwasserstoffe) belastet sind, zu erwähnen. Eine genaue Analyse bietet die Möglichkeit die Höhe der Belastungen aufzuzeigen.

Boden

Boden ist so genannter Aushub aus dem Erdreich. Er fällt zum Beispiel beim Hausbau an, wenn die Baugrube ausgehoben wird. Der Boden sollte sauber, unbelastet und nicht mit Fremdmaterial verunreinigt sein. Bei mehr als 200 m³ Material ist eine Analyse nach vollem Deponieumfang erforderlich.

Belasteter Boden weist eine erhöhte Schadstoffbelastung z. B. durch Schwermetalle oder andere organische Stoffe wie PCB (Polychlorierte Biphenyle) oder PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) auf. Die Höhe der Belastung kann nur durch eine spezielle Analyse des entsprechenden Bodens geklärt werden. Aufgrund der Stärke der Belastung wird der Boden in entsprechenden Kategorien von Z0 bis Z5 aufgeteilt. Unter die Kategorie Z0 fällt unbelasteter Boden und Z5 ist die Einstufung für extrem belasteten Boden.

Dachpappe

1. Teerhaltige Dachpappe: Teerhaltige Dachpappe ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Meist sind Dachpappen teerhaltig, wenn sie vor 1975 hergestellt und als Dachhaut verwendet wurden.

2. Bitumenhaltige Dachpappe: Bitumenhaltige Dachpappe wird zum Schutz vor Feuchtigkeit mit Bitumen getränkt und dient als Dachhaut. Seit den siebziger Jahren werden in der Herstellung bereits Bitumen anstelle von Teer verwendet.

Gemischter Baustellenabfall

Gemischter Baustellenabfall kann im Gegensatz zu Bauschutt auch nicht mineralische Materialien wie z. B. Holzreste, Plastik, Schaumstoff, Folie, Hartkunststoff, Styropor, zementgebundene Holzfaserplatten enthalten. Gefährlicher Abfall (Sonderabfall) darf nicht zusammen mit dem gemischten Baustellenabfall entsorgt werden.

Holz

A I: Als A-I-Holz wird naturbelassenes Vollholz bezeichnet. Es dürfen keinerlei Beschichtungen, Farben oder Lacke verwendet worden sein. Beispiele sind Paletten oder Schnittholz.

A II + A III: A-II- und A-III-Holz ist beschichtetes oder lackiertes Holz z. B. aus dem Bau oder dem Abbruch.

A IV: A-IV-Holz ist kontaminiertes Holz. Es ist meist im Außenbereich verwendet worden. Beispiele sind: Tür- oder Fensterholz, Konstruktionshölzer, imprägniertes Holz, getränkte Zäune, Telegraphenmasten oder Eisenbahnschwellen. A-IV-Holz ist als gefährlicher Abfall zu entsorgen. Näheres zu gefährlichem Abfall und den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften finden Sie im Bereich Leistungen → Sonderabfall.

Metalle

Metallschrott entsteht bei der Verschrottung von metallhaltigen Gütern wie Flugzeugen, Autos und anderen Maschinen. Er ist somit ein metallischer Wertstoff, der erneut Stahlwerken zur Verfügung gestellt werden kann. Je nach Beschaffenheit, Größe und Anhaftungen an dem jeweiligen Schrott werden unterschiedliche Preise auf dem Weltmarkt erzielt. Weiterhin bestimmen diese Eigenschaften des Schrotts das Recyclingpotential.

Mineralfaserabfall

1. Mineralfaserabfall (KMF): Mineralfaserabfall ist ein künstlich hergestelltes, anorganisches Faserprodukt wie z. B. Glaswolle, Steinwolle, Schlackenwolle oder Keramikfaserprodukte. Diese Produkte werden als Wärme- und Schallisolierung, als Brennschutzprodukt, als technische Isolierung, als Isolierung von Rohrleitungen oder im Dachausbau verwendet. Seit 2000 dürfen in Deutschland nur noch Produkte verwendet und hergestellt werden, die laut Gefahrstoffverordnung als unbedenklich gelten. Mineralfaserabfall muss beim Transport ordnungsgemäß verpackt werden.

2. Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen: Mineralfaserabfall mit schädlichen Verunreinigungen wurde meist vor 1986 hergestellt und gilt als gefährlicher Abfall. Für den Transport muss auch diese Abfallart ordnungsgemäß verpackt werden.

Ytong

Ytong besteht aus Quarzsand, Zement, Kalk, Wasser und Aluminiumpulver, ist sehr leicht und lässt sich ähnlich wie Holz sehr gut schneiden. Gleichzeitig ist Ytong ein geeignetes Material zur Wärmedämmung. 

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